 |
 |
 |
 |
 |
|
Interpellation Auswirkungen Steuergesetzrevision |
|
|
|
|
|
Am 26. November 2006 hat das Aargauer Stimmvolk die Steuergesetzrevision mit 56% Ja-Stimmen angenommen. In der Vorlage wurde bewusst und auch auf Druck der Gemeinden eine zeitliche Staffelung der Inkraftsetzung der einzelnen Steuererleichterungen von 2007 bis 2010 vorgesehen.
Die vorzeitige Einführung der 3.Etappe der Steuergesetzrevision (Einkommens- und Vermögenssteuer) – sofern sie in der Referendumsabstimmung vom 30. November 2008 angenommen wird – belastet Kanton und Gemeinden mit je 72 Millionen Franken. Die Situation in den Gemeinden ist völlig unterschiedlich. Die Mindereinnahmen der Gemeinden betragen nach Schätzungen des kantonalen Steueramtes (Datenbasis der Simulation: Steuerstatistik 2004) zwischen minus 2,7% bis minus 7,1% und im Durchschnitt minus 4,6%. Für Brugg betragen die geschätzten Mindereinnahmen wie im Voranschlag Seite 1 beschrieben 6.1 % oder Fr. 1,6 Mio. Zur Berechung von Mindereinnahmen in Franken können die Gemeinden die angegebenen Prozentwerte mit ihren Budgetzahlen für das Rechungsjahr 2009 multiplizieren. Allfällige wesentliche Veränderungen der Einkommens- und Vermögensstrukturen seit 2004 sind dabei mitzuberücksichtigen. Ohne vorzeitiges Inkrafttreten der 3. Etappe der Steuergesetzrevision würden die Mindereinnahmen 2010 anfallen.
Von der vorzeitigen Inkraftsetzung der 3. Etappe der Steuergesetzrevision profitieren viele Steuerpflichtige nicht. Steuerbare Einkommen bis zu 43 000.- (Tarif A, Alleinstehende) und 86 000.- (Tarif B, Alleinerziehende, Verheiratete) bekommen keine Steuerentlastung. Eigentlich hätten aber alle Steuerpflichtigen im Jahr 2010 den gesetzlich festgelegten Ausgleich der kalten Progression, d.h. eine durchschnittliche Steuersenkung von 5% zugute. Dieser Ausgleich der kalten Progression wurde im Steuergesetz gestrichen.
In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:
|
|
|
Frage 1: |
|
|
Welche Auswirkungen haben diese Ausfälle durch die vorzeitige Einführung der 3. Etappe der Steuergesetzrevision auf die Finanz- und Aufgabenplanung?
|
|
|
Frage 2: |
|
|
Musste der Stadtrat durch die vorgezogene Einführung der 3. Etappe der Steuergesetzrevision das Budget nachträglich korrigieren? Falls ja, wo wurden Einsparungen vorgenommen?
|
|
|
Frage 3: |
|
|
Wie beurteilt der Stadtrat das Vorgehen des Regierungsrates und der Mehrheit des Grossen Rates, die 3. Etappe der Steuergesetzrevision ein Jahr früher, d.h. 2009 statt 2010, wie vom Aargauer Volk beschlossen, in Kraft zu setzen?
|
|
|
Frage 4: |
|
|
Hat der Stadtrat Massnahmen ergriffen, um sich gegen den unplanmässigen Steuerausfall zu wehren? Wenn ja, welche?
|
|
|
Frage 5: |
|
|
Wie viele Steuerpflichtige (in absoluten und prozentualen Zahlen) würden in der Gemeinde Brugg im nächsten Jahr von der vorzeitigen Einführung des Steuergesetzes profitieren und eine tiefere Steuerrechnung erhalten?
|
|
|
Frage 6: |
|
|
Kann die Exekutive anhand einer Tabelle aufzeigen wie hoch die Steuerentlastung (in Franken) bei verschiedenen steuerbaren Einkommen in der Gemeinde Brugg sein würde?
|
|
|
Atomstrom = sauber Energie? Nein: Augenwischerei Kleine Anfrage zum Projekt Stadtsaal
|
|
 |